Inhalt
1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Keppeln Nr. 7 "Hötzenhof"
Beschreibung der Beteiligung
Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Uedem hat am 03.06.2024 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Keppeln Nr. 7 „Hötzenhof“ durchzuführen.
Aufgrund der Erweiterungsabsichten des Eigentümers der Fläche im Planungsgebiet zur Änderung und Erweiterung des Sondergebietes Hötzenhof, soll die Änderung des Bebauungsplanes Keppeln Nr. 7 „Hötzenhof“ durchgeführt werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gleichzeitig zur 41. Änderung des Flächennutzungsplans – Erweiterung Sondergebiet Hötzenhof -. Damit wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt sein.
In der Zeit vom 01.07.2024 bis einschließlich 12.08.2024 haben Sie Gelegenheit, Ihre Stellungnahme zu den oben genannten Bauleitplanverfahren abzugeben.
Bebauungsplan | Verfahrensstand | Unterlagen |
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Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Keppeln Nr. 7 "Hötzenhof" | frühzeitige Beteiligung vom 01.07.2024 bis 12.08.2024 |
Bitte schicken Sie Ihre Stellungnahmen zur elektronischen Weiterbearbeitung an folgende E-Mail-Adresse: bauleitplanung@uedem.de