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Steuern und Abgaben
Aus der nachfolgenden Aufstellung können Sie die wichtigsten Abgaben, Gebühren und Steuern entnehmen, die aktuell in der Gemeinde Uedem erhoben werden.
Grundsteuer
Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Das Grundsteuergesetz bildet den gesetzlichen Rahmen der Grundsteuer, auf dessen Basis diese von Kommunen erhoben wird.
Ihre Höhe orientiert sich grundsätzlich an dem vom Finanzamt festgestellten Einheitswert, dem Grundsteuer-Messbetrag und am kommunalen Hebesatz.
Die Grundsteuer wird in die Kategorien A und B unterteilt.
Das „A“ steht für „agrarisch“. Die Grundsteuer A gilt also für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft.
Das „B“ steht für „baulich“. Die Grundsteuer B umfasst die in einer Gemeinde liegenden bebauten und unbebauten Grundstücke – also alles, was nicht Land- und Forstwirtschaft ist.
Die zurzeit gültigen Hebesätze der Gemeinde Uedem für die Grundsteuer A betragen 443 % und für die Grundsteuer B 532 %.
Grundsteuerreform
Im Zuge der Grundsteuerreform hat das Finanzamt Kleve auf Grundlage der Grundsteuererklärung der Eigentümer die Messbeträge aller Grundstücke neu ermittelt. Die neuen Grundsteuermessbeträge finden ab dem Jahr 2025 ihre Anwendung.
Bei Rückfragen bezüglich der Festsetzung des Grundsteuermessbetrages wenden Sie sich bitte unter Angabe des Aktenzeichens direkt an das Finanzamt Kleve (Bewertungsstelle, Emmericher Straße 182, 47533 Kleve, Telefon: +49 2821 803-1959). Bitte legen Sie keinen Widerspruch gegen den Grundbesitzabgabenbescheid der Gemeinde Uedem ein, wenn Sie mit der Höhe des ausgewiesenen Messbetrages nicht einverstanden sein sollten. Für die Festsetzung der Messbeträge ist ausschließlich das Finanzamt Kleve zuständig.
Änderung bei der Grundsteuererklärung
Im Zuge der Grundsteuerreform haben sich weitere rechtliche Vorschriften geändert. Hier ist insbesondere die Regelung der Erklärungs- und Abgabepflicht zu nennen. Waren in der Vergangenheit Erklärungen nur zu einem Hauptfeststellungszeitpunkt von Gesetzes wegen einzureichen, hat sich diese Pflicht grundlegend ausgeweitet.
Nunmehr sind von den Grundstückseigentümern Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen, die für die Grundsteuerwertfeststellung von Bedeutung sein können, einen Monat nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Veränderung eingetreten ist, anzuzeigen.
„Das nur geringe Anzeigeaufkommen bezüglich der in 2022 und 2023 eingetretenen Veränderungen (u.a. Erstbezug von Neubauten) lässt vermuten, dass diese Regelung in der Öffentlichkeit noch nicht umfassend wahrgenommen wurde“, so das Finanzamt Kleve.
Informationen zur Grundsteuer vor Ort finden Sie hier:
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Generelle Fragen und Antworten zur Grundsteuer ab 2025 finden Sie hier:
Grundsteuer und Gewerbesteuer
2024 | 2025 | ||
Grundsteuer A | Grundsteuermessbetrag | 254 Prozent | 443 Prozent |
Grundsteuer B | Grundsteuermessbetrag | 493 Prozent | 532 Prozent |
Gewerbesteuer | Gewerbesteuermessbetrag | 416 Prozent | 416 Prozent |
Hundesteuer
wenn ein Hund gehalten wird | 72,00 € |
wenn zwei Hunde gehalten werden, je Hund | 90,00 € |
wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund | 108,00 € |
wenn ein gefährlicher Hund gehalten wird | 540,00 € |
wenn zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden, je Hund | 816,00 € |
Hier finden Sie weitere Informationen zur Hundesteuer und zur Hundean- und abmeldung.
Abfallentsorgungsgebühren
Gefäßgröße | 2024 | 2025 |
je 80 Liter-Gefäß | 149,62 € | 157,89 € |
je 120 Liter-Gefäß | 203,67 € | 214,26 € |
je 240 Liter-Gefäß | 357,36 € | 374,96 € |
je 770 Liter-Gefäß | 1.170,81 € | 1.156,24 € |
je 1.100 Liter-Gefäß | 1.570,10 € | 1.637,76 € |
je 120 Liter-Gefäß | 48,00 € |
je 240 Liter-Gefäß | 96,00 € |
Gefäßgröße | 2024 | 2025 |
je 120 Liter-Gefäß | 6,62 € | 13,05 € |
je 240 Liter-Gefäß | 7,25 € | 13,68 € |
je 770 Liter-Gefäß | 36,73 € | 43,16 € |
je 1.100 Liter-Gefäß | 55,36 € | 61,79 € |
Für die Abfuhr der gelben Abfallbehältnisse (duales System) sowie für die Abfuhr der Glaskörbe fallen keine Gebühren an.
Die Gebühr für einen Gefäßwechsel beträgt 25,00 €.
Im Rathaus können folgende Abfallsäcke käuflich erworben werden:
Restabfallsack (70 Liter) | 3,30 € |
Papiersammelsack | 1,20 € |
Abwasserbeseitigungsgebühren
2024 | 2025 | ||
Niederschlagswassergebühren | je bebaute und/oder befestigte Grundstücksfläche | 1,01 € | 1,07 € |
nur Schmutzwasserkanal | je Kubikmeter Wasser | 3,42 € | 4,02 € |
2024 | 2025 | ||
Kleinkläranlagen | je Kubikmeter abgefahrenen Grubeninhalts | 37,41 € | 27,20 € |
abflusslosen Gruben | je Kubikmeter Abwasser | 6,54 € | 5,72 € |
Kontakt: Abfuhr der Kleinkläranlage oder der abflusslosen Grube
Name: Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG
Telefonnummer: +49 2823 93342697
Gebühr Winterdienst und Straßenreinigung
2024 | 2025 | ||
Winterdienst | je Quadratwurzelmeter | 1,55 € | 1,55 € |
Straßenreinigung | je Quadratwurzelmeter | 0,28 € | 0,28 € |
Umlagen an die Wasser- und Bodenverbände
2024 | 2025 | ||
Kervenheimer Mühlenfleuth | versiegelt je m² | 0,071316 € | 0,066618 € |
Kervenheimer Mühlenfleuth | unversiegelt je m² | 0,000302 € | 0,000282 € |
Niersverbandsumlage | versiegelt je m² | 0,038645 € | 0,042122 € |
Niersverbandsumlage | unversiegelt je m² | 0,000280 € | 0,000305 € |
Steinberger Ley | versiegelt je m² | 0,009178 € | 0,009547 € |
Steinberger Ley | unversiegelt je m² | 0,000103 € | 0,000107 € |
Kontakt
- Steuern und Abgaben
- Marco Lübeck
E-Mail: marco.luebeck@uedem.de
Phone: +49 2825 88-522