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Steuern und Abgaben
Aus der nachfolgenden Aufstellung können Sie die wichtigsten Abgaben, Gebühren und Steuern entnehmen, die aktuell in der Gemeinde Uedem erhoben werden.
Grundsteuerreform
Als Grundstückseigentümerin beziehungsweise Grundstückseigentümer haben Sie eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben.
Die Gemeinde Uedem ruft zur Abgabe der Grundsteuererklärung auf
Die Gemeinde Uedem appelliert an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt nachzuholen.
Die Finanzämter unterstützen mit einem ausführlichen Online-Angebot unter www.grundsteuer.nrw.de. Dort gibt es alle wichtigen Informationen sowie Erklärvideos und Klick-Anleitungen für die Abgabe der Erklärung mit ELSTER. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z.B. die Gemarkung, der Bodenrichtwert oder die Grundbuchblattnummer, ist über die Plattform zu erreichen. Zudem ist dort ein umfangreiches FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zu finden.
Für individuelle Rückfragen steht die Grundsteuer-Hotline von Montag bis Freitag, jeweils von 9:00 bis 18:00 Uhr, zur Verfügung. Der direkte Kontakt mit den Experten klappt am besten nach 13:00 Uhr. Die Hotline des Finanzamts Kleve ist unter der Rufnummer +49 2821 803-1959 zu erreichen.
Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts und zum weiteren Ablauf wissen müssen:
- Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss eine Grundsteuererklärung abgeben werden. Grundstücke sind beispielsweise:
- unbebaute Grundstücke
- Wohngrundstücke (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück, Wohnungseigentum, wie z. B. die klassische Eigentumswohnung)
- Nichtwohngrundstücke (gemischt genutzte Grundstücke, Geschäftsgrundstücke, Teileigentum, sonstige bebaute Grundstücke)
- Die Frist zur Abgabe der Erklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Die Erklärung kann aber weiterhin noch abgegeben werden.
- Ende Februar 2023 hat die Finanzverwaltung begonnen, die Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Erklärung noch nicht abgegeben haben, an die Abgabe zu erinnern. Sollten Sie der Meinung sein, die Erklärung bereits abgegeben zu haben, melden Sie sich bitte dennoch bei ihrem Finanzamt.
- Wird die Grundsteuererklärung weiterhin nicht abgegeben, werden die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Auch nach einer Schätzung vom Finanzamt, besteht weiterhin die Pflicht zur Abgabe der Erklärung.
- Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 erhebt die Gemeinde Uedem die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Gemeinde Uedem. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
- Möglichkeiten der Abgabe:
- Online mit ELSTER: www.elster.de
Wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist: Vordrucke handschriftlich ausfüllen und abgeben. Papier-Vordrucke gibt es beim Finanzamt Kleve.
Weitere Informationen zur Grundsteuer vor Ort finden Sie hier:
-
Generelle Fragen und Antworten zur Grundsteuer ab 2025 finden Sie hier:
Grundsteuer und Gewerbesteuer
2024 | 2025 | ||
Grundsteuer A | Grundsteuermessbetrag | 254 Prozent | 443 Prozent |
Grundsteuer B | Grundsteuermessbetrag | 493 Prozent | 532 Prozent |
Gewerbesteuer | Gewerbesteuermessbetrag | 416 Prozent | 416 Prozent |
Hundesteuer
wenn ein Hund gehalten wird | 72,00 € |
wenn zwei Hunde gehalten werden, je Hund | 90,00 € |
wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund | 108,00 € |
wenn ein gefährlicher Hund gehalten wird | 540,00 € |
wenn zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden, je Hund | 816,00 € |
Hier finden Sie weitere Informationen zur Hundesteuer und zur Hundean- und abmeldung.
Abfallentsorgungsgebühren
Gefäßgröße | 2024 | 2025 |
je 80 Liter-Gefäß | 149,62 € | 157,89 € |
je 120 Liter-Gefäß | 203,67 € | 214,26 € |
je 240 Liter-Gefäß | 357,36 € | 374,96 € |
je 770 Liter-Gefäß | 1.170,81 € | 1.156,24 € |
je 1.100 Liter-Gefäß | 1.570,10 € | 1.637,76 € |
je 120 Liter-Gefäß | 48,00 € |
je 240 Liter-Gefäß | 96,00 € |
Gefäßgröße | 2024 | 2025 |
je 120 Liter-Gefäß | 6,62 € | 13,05 € |
je 240 Liter-Gefäß | 7,25 € | 13,68 € |
je 770 Liter-Gefäß | 36,73 € | 43,16 € |
je 1.100 Liter-Gefäß | 55,36 € | 61,79 € |
Für die Abfuhr der gelben Abfallbehältnisse (duales System) sowie für die Abfuhr der Glaskörbe fallen keine Gebühren an.
Die Gebühr für einen Gefäßwechsel beträgt 25,00 €.
Im Rathaus können folgende Abfallsäcke käuflich erworben werden:
Restabfallsack (70 Liter) | 3,30 € |
Papiersammelsack | 1,20 € |
Abwasserbeseitigungsgebühren
2024 | 2025 | ||
Niederschlagswassergebühren | je bebaute und/oder befestigte Grundstücksfläche | 1,01 € | 1,07 € |
nur Schmutzwasserkanal | je Kubikmeter Wasser | 3,42 € | 4,02 € |
2024 | 2025 | ||
Kleinkläranlagen | je Kubikmeter abgefahrenen Grubeninhalts | 37,41 € | 27,20 € |
abflusslosen Gruben | je Kubikmeter Abwasser | 6,54 € | 5,72 € |
Kontakt: Abfuhr der Kleinkläranlage oder der abflusslosen Grube
Name: Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG
Telefonnummer: +49 2823 93342697
Gebühr Winterdienst und Straßenreinigung
2024 | 2025 | ||
Winterdienst | je Quadratwurzelmeter | 1,55 € | 1,55 € |
Straßenreinigung | je Quadratwurzelmeter | 0,28 € | 0,28 € |
Umlagen an die Wasser- und Bodenverbände
2024 | 2025 | ||
Kervenheimer Mühlenfleuth | versiegelt je m² | 0,071316 € | 0,066618 € |
Kervenheimer Mühlenfleuth | unversiegelt je m² | 0,000302 € | 0,000282 € |
Niersverbandsumlage | versiegelt je m² | 0,038645 € | 0,042122 € |
Niersverbandsumlage | unversiegelt je m² | 0,000280 € | 0,000305 € |
Steinberger Ley | versiegelt je m² | 0,009178 € | 0,009547 € |
Steinberger Ley | unversiegelt je m² | 0,000103 € | 0,000107 € |
Kontakt
- Steuern und Abgaben
- Marco Lübeck
E-Mail: marco.luebeck@uedem.de
Phone: +49 2825 88-522