Inhalt
42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Uedem - Bürgerwindpark Buchholt -
Beschreibung der Beteiligung
Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Uedem hat am 03.06.2024 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Uedem – Bürgerwindpark Buchholt - zu fassen.
Es ist beabsichtigt, in der Gemeinde Uedem einen Bürgerwindpark zu errichten. Hierzu erfolgte der Aufstellungsbeschluss durch den Ausschuss für Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Uedem. Inhalt der Änderung ist die Umwandlung einer Fläche für die Landwirtschaft in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Nutzen von Windenergie und Landwirtschaft“.
Bebauungsplan | Verfahrensstand | Unterlagen |
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42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Uedem - Bürgerwindpark Buchholt - | Aufstellungsbeschluss |
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