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Finanzen
Seit dem 01.01.2008 folgt die Gemeinde Uedem den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen und führte das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) ein. Damit wurde die Kameralistik durch die doppelte kaufmännische Buchführung bereits ein Jahr vor dem letztmöglichen Termin zur Umstellung (01.01.2009) ersetzt. Ab diesem Zeitpunkt bestand die Verpflichtung für Gemeinden und Gemeindeverbände, ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und eine Eröffnungsbilanz zu erstellen.
Für die kommunale Finanzwirtschaft beziehungsweise Haushaltswirtschaft ist insbesondere die Kämmerei der Gemeinde Uedem zuständig. Hier werden jährlich die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan erstellt. Der Haushaltsplan bietet eine Zusammenstellung der für das betreffende Haushaltsjahr geplanten Erträge/Einzahlungen (unter anderem Steuern, Gebühren, Beiträge) und Aufwendungen/Auszahlungen. Hierüber beschließt der Rat der Gemeinde Uedem. Im Rahmen der sich anschließenden Ausführung des Haushaltes ist die Kämmerei neben dem Kommunalen Kassenverband in Bedburg-Hau (Abwicklung der Einzahlungen und Auszahlungen) im Bereich des Rechnungswesens beziehungsweise Buchungswesen tätig (Verbuchung der Zahlungsvorgänge, Freigabe von Zahlungen, Haushaltsüberwachung).
Nach Ende des Haushaltsjahres erfolgt die Rechnungslegung, das heißt die zusammengefasste Darstellung der Wirtschaftsführung innerhalb der Haushaltsperiode in Form einer Jahresrechnung, die vom Rechnungsprüfungsausschuss und von externen Wirtschaftsprüfern geprüft wird.
Innerhalb der Haushaltswirtschaft obliegt der Kämmerei die Abwicklung der Darlehen und Zuschüsse beziehungsweise Zuwendungen, die der Gemeinde gewährt wurden.