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Europawahl
Alle fünf Jahre werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments durch die wahlberechtigten Bürger der EU-Mitgliedsstaaten gewählt. Die nächste Europawahl findet voraussichtlich im Juni 2029 statt.
Die Bundesrepublik Deutschland bildet dabei einen Wahlkreis, in dem 96 Abgeordnete gewählt werden.
Die Abgeordneten für das Europäische Parlament werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl bestimmt. Rechtsgrundlage der Europawahl ist Artikel 223 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, jedoch unterliegt die konkrete Durchführung einer Reihe weiterer europäischer und nationaler Vorschriften.
Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts mit Listenvorschlägen. Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt über eine Stimme, mit der sie/er einen Listenvorschlag einer Partei oder einer politischen Vereinigung wählen kann.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt zur Europawahl in Deutschland sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen aus den übrigen EU-Mitgliedstaaten, die in Deutschland eine Wohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten, die am Wahltag:
- das 16. Lebensjahr vollendet haben (erstmal zur Wahl 2024 wird das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt)
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik oder in den übrigen EU-Mitgliedstaaten eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Für die Europawahl muss man im Wählerverzeichnis seiner Heimatgemeinde geführt werden oder einen Wahlschein haben.
Um von ihrem Europawahlrecht in Deutschland Gebrauch zu machen, müssen sich EU-Bürgerinnen und EU-Bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten ins Wählerverzeichnis ihres derzeitigen Wohnortes eintragen lassen.
Deutsche im Ausland
Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, die ihren Hauptwohnsitz in einem der übrigen EU-Staaten gemeldet haben, haben zwei Möglichkeiten, sich an der Europawahl zu beteiligen: Sie können entweder per Briefwahl an ihrem letzten Hauptwohnsitz in Deutschland oder an ihrem derzeitigen Wohnort in einem anderen EU-Mitgliedstaat an der Wahl teilnehmen. Da die Regelungen für die Wahlbeteiligung der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in den EU-Staaten national unterschiedlich gestaltet sind, sollte man sich rechtzeitig bei den zuständigen Stellen der Gemeindebehörde am Wohnort über die einzuhaltenden nationalen Wahlmodalitäten erkundigen.
Auch Deutsche, die außerhalb der EU leben, können per Briefwahl wählen.
Die Bekanntmachung des Kreises Kleve für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland finden Sie beim Kreis Kleve.