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Grundsteuerbescheid 2025
Die Grundstückseigentümer in der Gemeinde Uedem werden ab dem 31.01.2025 einen lang erwarteten Brief der Verwaltung bekommen. Dabei handelt es sich um die Grundsteuerbescheide, aus denen hervorgeht, wie viel an Abgaben Hausbesitzer in diesem Jahr zu bezahlen haben.
Der Bescheid ist deshalb so interessant, weil daraus erstmals die neue Grundsteuer nach Inkrafttreten der Reform hervorgeht. Die Eigentümer haben dazu eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt Kleve abgeben müssen, das auf dieser Grundlage einen neuen Messbetrag berechnet hat, der den alten Einheitswert ablöst. Das alte Verfahren war vom Bundesverfassungsgericht verworfen worden.
Die Kommunen mussten dazu neue Hebesätze festlegen, die so gewählt werden sollten, dass das gesamte Aufkommen an Grundsteuern unverändert bleibt. Für die einzelnen Steuerpflichtigen können sich aber dennoch gravierende Veränderungen ergeben.
Für Uedem hat der Gemeinderat die Hebesätze für die Grundsteuer A (Landwirtschaft) auf 443 Prozent und für die Grundsteuer B (Wohn- und Nichtwohngrundstücke) auf 532 Prozent festgesetzt.
Vermutlich fragen Sie sich auch, ob und warum ihre Grundsteuer höher oder niedriger ausfällt. Wir haben ein paar Informationen für Sie zusammengestellt.
Wie berechnet sich die Grundsteuer?
Sie besteht aus dem Messbetrag des Finanzamtes (sozusagen der Immobilien- und Grundstückswert) und dem Hebesatz der Gemeinde. Die Formel lautet also: (Einheitswert x Grundsteuermesszahl) = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz/100.
Wie kommt der neue Messbetrag zustande?
Alle Immobilien- und Grundstückseigentümern waren aufgefordert, bis spätestens zum 31. Januar 2023 ihre Daten zur Feststellung des Grundstückswerts ans Finanzamt zu übermitteln. Aufgrund dieser Angaben hat das Finanzamt neue Grundlagenbescheide erstellt und den Eigentümern im Zeitraum 2022 bis 2024 zugeschickt.
Warum ist der Messbetrag des Finanzamtes höher?
Größe, Baujahr, Wohnfläche oder Sanierungen wirken sich auf den Wert aus. Und natürlich die Grundstückswerte, die in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind. Rückfragen zum Grundsteuermessbetrag beantwortet Ihnen das Finanzamt: +49 2821 803-1959
Warum hat mein Nachbar mit vergleichbarem Haus eine deutlich abweichende Grundsteuer?
Die Berechnung des Finanzamtes erfolgt auf der Basis der vom Besitzer über Elster übermittelten Daten. Rückfragen zum Grundsteuermessbetrag beantwortet Ihnen das Finanzamt: +49 2821 803-1959
Kann ich gegen den Grundsteuerbescheid Rechtsmittel einlegen?
Grundsätzlich sind Widerspruch und Klage gegen den Grundsteuerbescheid möglich. Dabei ist zu berücksichtigen: Der Messbetrag als wesentliche Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer kann nur durch das Finanzamt geändert werden. Dabei sind Einspruchsfristen für den Grundlagenbescheid beim Finanzamt zu beachten. Auf kommunaler Ebene könnte lediglich der Hebesatz beanstandet werden.
Fragen zum Grundsteuermessbetrag beantwortet das Finanzamt Kleve unter Tel. +49 2821 803-1959, bei Fragen zur Veranlagung oder zu den Hebesätzen steht das Steueramt der Gemeinde Uedem unter Tel. +49 2825 88-522 zur Verfügung. Des Weiteren wird auf die Erläuterungen zum Grundbesitzabgabenbescheid verwiesen.
Kontakt
- Marco Lübeck
E-Mail: marco.luebeck@uedem.de
Phone: +49 2825 88-522