Inhalt
36. Änderung des Flächennutzungsplans - Bereich zwischen Meursfeldstraße, Stichweg, L 77 und Wellesweg (Mörsfeld - Teil 1)
Beschreibung der Beteiligung
Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Uedem hat am 31.05.2023 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) für die 36. Änderung des Flächennutzungsplans - Bereich zwischen Meursfeldstraße, Stichweg, L 77 und Wellesweg (Mörsfeld Teil 1) - durchzuführen.
Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist es, den in Rede stehenden Bereich als neue Wohnbaufläche auszuweisen und die Aufstellung eines Bebauungsplans mit rechtsverbindlichen Festsetzungen zur Entwicklung des geplanten Wohnquartiers zu ermöglichen. Die Planung dient damit dem Zweck, die Versorgung mit Wohnraum in der Gemeinde Uedem zu verbessern.
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Eine wohnbauliche Nutzung ist aufgrund dessen nicht zulässig. Somit ist eine Änderung des Flächennutzungsplans für den derzeit nicht als Wohnbaufläche dargestellten Teil des geplanten Wohnquartiers erforderlich.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans umfasst eine Fläche von ca. 6,0 ha. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt parallel zu der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 30 - Bereich zwischen Meursfeldstraße, Stichweg, L 77 und Wellesweg (Mörsfeld - Teil 1). Dieser wird damit aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt sein.
In der Zeit vom 20.06.2023 bis einschließlich 01.08.2023 haben Sie Gelegenheit, Ihre Stellungnahme zu dem oben genannten Bauleitplanverfahren abzugeben.
Bebauungsplan | Verfahrensstand | Unterlagen |
---|---|---|
36. Änderung des Flächennutzungsplans - Bereich zwischen Meursfeldstraße, Stichweg, L 77 und Wellesweg (Mörsfeld - Teil 1) | Feststellungsbeschluss vom 14.12.2023 |
Bitte schicken Sie Ihre Stellungnahmen zur elektronischen Weiterbearbeitung an folgende E-Mail-Adresse: bauleitplanung@uedem.de