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Ortsrecht
Was versteht man unter einem Ortsrecht?
Die Gemeinde kann ihre örtlichen Angelegenheiten durch Satzungen oder Verordnungen selbst regeln, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen. Dieses kommunale Eigenrecht wird mit dem Begriff „Ortsrecht“ umschrieben und drückt die Rechtssetzungsgewalt der Gemeinde aus.
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