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Wirtschaftsförderung
Die Wirtschaftsförderung ist Anlaufstelle für Unternehmen, Gewerbetreibende, Investoren und Investorinnen, Existenzgründer und Existenzgründerinnen, Freiberufler und Freiberuflerinnen sowie Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen. Ihr Ziel ist der Ausbau und die Stärkung von Handwerk, Handel und Industrie. Sie hilft Ihnen bei den folgenden Vorhaben weiter:
- Neuansiedlung von Unternehmen
- Weiterentwicklung bestehender Firmen
- Suche nach passenden Gewerbegrundstücken oder -objekten
Damit ist die Wirtschaftsförderung die erste Anlaufstelle für alle Unternehmen.
Darüber hinaus bietet die Wirtschaftsförderung (WFG) -Kreis Kleve Beratungsangebote für die individuelle Unterstützung Ihres Unternehmens.
Allgemeine Informationen für Unternehmen:
Niederrheinische IHK Duisburg www.ihk-niederrhein.de
Handwerkskammer Düsseldorf www.hwk-duesseldorf.de
Deutscher Industrie- und Handelskammertag www.dihk.de
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz www.bmwi.de
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW www.wirtschaft.nrw.de
Landwirtschaftskammer NRW www.landwirtschaftskammer.de
Tourismus NRW e.V. www.nrw-tourismus.de
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm
RWP - Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm
Erstmalig seit dem 01.01.2022 können Zuschüsse zu gewerblichen Investitionen und zur Schaffung wirtschaftsnaher Infrastrukturen beantragt werden.
Wie bei allen Förderprogrammen sind auch hier einige Spielregeln zu beachten. Sollten Sie in absehbarer Zeit (das Programm endet 2027) größere Investitionen planen, so empfehlen wir dringend, zuvor alle Fördermöglichkeiten auszuloten. Die Gemeinde Uedem sowie die Wirtschaftsförderung Kreis Kleve steht hier mit den Partnern unter anderem von der NRW.BANK jederzeit zur Verfügung. Für eine erste Einordnung sind nachfolgend in Kurzform die wesentlichen Förderbedingungen zum RWP aufbereitet. Sollte dieses Programm womöglich nicht greifen können, gibt es noch zahlreiche weitere Förderprodukte von Bund und Land, so beispielsweise auch zu dem Thema „Energie-Effizienz“.
Hier nun einige Eckdaten zum „Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm“:
Zielgruppe:
- Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter (KMU-Regelung)
- Großunternehmen nur in Ausnahmefällen
Fördervoraussetzungen:
- Güter und Dienstleistungen müssen überwiegend (> 50 %) außerhalb eines Radius von 50 Kilometern um die Betriebsstätte abgesetzt werden (Primäreffekt).
- Die förderfähigen Ausgaben des Investitionsvorhabens müssen mindestens 150.000 € betragen.
- Antragsteller oder Antragstellerin darf nicht dem Baugewerbe, der Eisen- und Stahlindustrie, dem Einzelhandel (außer Versandhandel), der Land- und Forstwirtschaft, dem Bergbau, der Energie- und Wasserversorgung, dem Transport- und Lagergewerbe, Krankenhäusern, der Kunstfaserindustrie, Flughäfen, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen oder der betriebswirtschaftlichen Unternehmensberatung angehören.
Förderfähige Vorhaben - KMU:
- Arbeitsplatz schaffende Vorhaben wie Betriebserrichtung, Betriebserweiterung und Betriebsübernahmen (zum Beispiel Nachfolge), falls ansonsten Betriebsschließung droht: Es muss stets ein Mindesteffekt erfüllt werden: (mindestens drei neue Arbeitsplätze bei Betriebserrichtung und mindestens + 10 % bei Betriebserweiterung)
- Arbeitsplatz sichernde Vorhaben wie
- Betriebsstättenerweiterung, die zugleich eine Kapazitätserweiterung und einen Arbeitsplatzzuwachs von mindestens 5 % darstellt
- Diversifizierung der Produktion in bisher nicht hergestellte Produkte
- grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
Zusätzlich muss der Investitionsbetrag mindestens das 1,5-fache der durchschnittlich verdienten Abschreibungen der letzten drei Geschäftsjahre betragen.
- Großunternehmen können nur gefördert werden, wenn ein besonderer Struktureffekt gegeben ist und mindestens 30 neue Arbeitsplätze entstehen. Es muss sich um Investitionen in eine neue Betriebsstätte handeln, der Diversifizierung der bisherigen Tätigkeit dienen oder sich um eine komplett neue Tätigkeit in der Betriebsstätte drehen.
Förderquoten für KMU
- Arbeitsplatz schaffende Vorhaben
- 20 % für kleine Unternehmen (< 50 Mitarbeiter)
- 10 % für mittlere Unternehmen (< 250 Mitarbeiter) - Arbeitsplatz sichernde Vorhaben
- 15 % für kleine Unternehmen (< 50 Mitarbeiter)
- 10 % für mittlere Unternehmen (< 250 Mitarbeiter)
Förderfähige Kosten werden bis zu einem Höchstbetrag von 400.000 € je neu geschaffenem und in Höhe von 200.000 € je gesichertem Arbeitsplatz anerkannt.
Förderanträge müssen vor Vorhabensbeginn (Bestellung der Investitionen) gestellt und bei der NRW.BANK eingereicht werden. Nach Erhalt der Eingangsbestätigung kann auf eigenes Risiko mit der Maßnahme begonnen werden (vorzeitiger Maßnahmenbeginn). Die Bearbeitungsdauer bis zum Förderbescheid liegt bei drei bis sechs Monaten.
Kontakt
- Benedikt Koenen
E-Mail: benedikt.koenen@uedem.de
Telefon: +49 2825 88-38