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42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Uedem - Bürgerwindpark Buchholt -
Beschreibung der Beteiligung
Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Uedem hat am 24.03.2025 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), für die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes – Bürgerwindpark Buchholt - durchzuführen.
Es ist beabsichtigt, in der Gemeinde Uedem einen Bürgerwindpark zu errichten. Inhalt der Änderung ist die Umwandlung einer Fläche für Landwirtschaft in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Nutzen von Windenergie und Landwirtschaft“.
Bebauungsplan | Verfahrensstand | Unterlagen |
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42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Uedem - Bürgerwindpark Buchholt - | fühzeitige Beteiligung vom 16.04.2025 bis 26.05.2025 |
Bitte schicken Sie Ihre Stellungnahmen zur elektronischen Weiterbearbeitung an folgende E-Mail-Adresse: bauleitplanung@uedem.de