Inhalt

Teilnahmebedingungen „Ihr Bild auf uedem.de"

§ 1 - Einsenden von Inhalten
  1. Die Gemeinde Uedem bietet Nutzern/Nutzerinnen der Internetseite „uedem.de" die Möglichkeit Inhalte in Form von Bildern einzusenden, um diese auf den Kanälen der Gemeinde Uedem zu veröffentlichen.
  2. Für die Einsendung ist die Angabe von Vor- und Nachname sowie einer E-Mail-Adresse des Nutzers/der Nutzerin erforderlich.
  3. Dem Nutzer/der Nutzerin ist untersagt, Inhalte einzustellen, die gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere Inhalte die
    1. Rechte Dritter (unter anderem Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte oder sonstige Schutzrechte) verletzen;
    2. pornografisch, sittenwidrig oder in sonstiger Weise als anstößig einzuordnen sind;
    3. verfassungsfeindliches oder extremistisches Gedankengut darstellen oder Inhalte von verbotenen Gruppierungen;
    4. strafbar, insbesondere volksverhetzend oder beleidigend sind;
    5. unsachlich oder unwahr sind;
    6. lediglich der Verbreitung politischer, weltanschaulicher oder religiöser Ansichten dienen;
    7. Produkte oder Dienstleistungen zu gewerblichen Zwecken anbieten oder dafür unmittelbar oder mittelbar werben;
    8. Soft- oder Hardware beeinträchtigen, beschädigen oder zerstören können, insbesondere Viren oder sonstige Schadsoftware enthalten.
  4. Inhalte dürfen nur in den folgenden Formaten hochgeladen werden und eine Dateigröße von 25 MB nicht überschreiten:
    1. JPEG (*.jpg, *.jpeg)
    2. PNG (*.png)
  5. Die Gemeinde Uedem behält sich vor, einzelne Inhalte ganz oder in Teilen nach freiem Ermessen von der Veröffentlichung auszuschließen.
  6. Es werden nur Fotos für die Veröffentlichung berücksichtigt, auf denen keine Personen klar zu erkennen sind.
§ 2 - Urheberrechte
  1. Der Nutzer die Nutzerin räumt der Gemeinde Uedem an den von ihm / ihr auf dem Bilderportal eingestellten Inhalten das räumlich und zeitlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Nutzungsrecht an den jeweiligen Inhalten ein. Die Gemeinde Uedem ist unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts und der Persönlichkeitsrechte des Nutzers/der Nutzerin berechtigt, die eingestellten Inhalte für eigene, nicht gewerbliche Zwecke zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, drahtgebunden oder drahtlos auf Abruf zur Verfügung zu stellen (Online-, Zugriffs-, und Übertragungsrecht), zu archivieren und in Datenbanken aufzunehmen, sowie in Printmedien aller Art (insbesondere Zeitungen und Zeitschriften) zu nutzen. Die Gemeinde ist ferner unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts berechtigt, die eingestellten Inhalte des Nutzers/der Nutzerin zu bearbeiten und umzugestalten, insbesondere wenn dies aus redaktionellen und/oder technischen Gründen und/oder zur Verbindung mit anderen Werken erforderlich ist. Die Gemeinde kann die vorstehenden Rechte ganz oder teilweise auf Dritte übertragen, ohne dass es einer gesonderten Zustimmung des Nutzers / der Nutzerin bedarf.
  2. Für die Einräumung der vorgenannten Nutzungsrechte erhält der Nutzer/die Nutzerin kein Honorar.
§ 3 Haftung
  1. Der Nutzer/die Nutzerin ist für die von ihm/ihr eingestellten Inhalte verantwortlich. Der Nutzer/die Nutzerin stellt die Gemeinde Uedem von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Gemeinde Uedem wegen der Verletzung von Rechten durch Inhalte des Nutzers/der Nutzerin geltend machen, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf Bearbeitungen der Inhalte durch die Gemeinde. Der Nutzer/die Nutzerin ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der der Gemeinde Uedem in diesen Fällen durch die Inanspruchnahme durch Dritte entsteht. Hierzu zählen auch Kosten der Rechtsverfolgung.
  2. Die Gemeinde Uedem haftet nicht für technische Störungen. Des Weiteren haftet die Gemeinde Uedem nicht für durch höhere Gewalt verursachte Schäden. Die Gemeinde Uedem haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen, sowie auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf typischerweise bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für ein Verschulden eines Erfüllungsgehilfen oder des gesetzlichen Vertreters der Gemeinde Uedem.

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