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Nachbarrecht
Unter Nachbarrecht versteht man die Regeln über die Rechtsbeziehungen zwischen Nachbarn und Nachbarinnen an der Grundstücksgrenze. Maßgeblich sind hierfür die für das gesamte Bundesgebiet geltenden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 903 - 924 und 1004 aufgestellten Regeln.
In Nordrhein-Westfalen gilt das Nachbarrechtsgesetz vom 15. April 1969. Ziel des Gesetzes ist es, einen gerechten Ausgleich zwischen den oft gegensätzlichen Interessen der Nachbarn und Nachbarinnen zu finden.
Es enthält Erläuterungen zu Regelungen über Grenzabstände für Gebäude und für Pflanzen sowie zu Einfriedigungen.
Darüber hinaus bietet das Schiedsamt der Gemeinde Uedem zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Bürgern und Bürgerinnen in Uedem seinen Rat an.