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4. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Uedem Nr. 10 a

Beschreibung der Beteiligung

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Uedem hat am 03.02.2025 gemäß § 2 Absatz 1 und § 1 Absatz 8 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr.  394), die Aufstellung der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Uedem Nr. 10 a – Gewerbegebiet östlich der Weezer Straße - sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. 

Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist es, ein Gebäude mit Staffelgeschossen auf dem Grundstück Gemarkung Uedem, Flur 4, Flurstück 907 zu ermöglichen.

Im Erdgeschoss soll „nicht störendes Gewerbe“ und in der 2. und 3. Ebene (Staffelgeschosse) sollen Wohnungen für den sogenannten „Sozialen Wohnungsbau“ entstehen. Zudem sollen 6 Reihenhäuser errichtet werden.

Um die Bebauung gemäß der vorliegenden Planung zu ermöglichen, soll die im Bebauungsplan festgesetzte zulässige Zahl der Vollgeschosse für das Grundstück von bisher zwei auf künftig drei geändert werden. Die maximale Firsthöhe von 10 m bleibt dabei bestehen.

BebauungsplanVerfahrensstandUnterlagen
4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Uedem Nr. 10 aÖffentlichkeitsbeteiligung vom 06.03.2025 bis einschließlich 07.04.2025

Öffentliche Bekanntmachung

Planentwurf

Entwurfsbegründung inkl. Umweltbericht

 

 

Bitte schicken Sie Ihre Stellungnahmen zur elektronischen Weiterbearbeitung an folgende E-Mail-Adresse: bauleitplanung@uedem.de

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