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Einzelhandelsentwicklungskonzept

Die Steuerung des Einzelhandels gewinnt zunehmend an Bedeutung, um die verstärkte Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben an nicht integrierten Standorten zu verhindern – und zwar im Interesse der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung. Bei einer verbrauchernahen Versorgung geht es nicht nur um die flächenmäßige Zuordnung von Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungsangeboten zu Wohnstandorten, sondern auch um die Sicherung der Vielfalt von Warenangebot und Dienstleistungen an bestimmten Standorten, zum Beispiel im Ortskern.

Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde Uedem

Der Einzelhandel unterliegt seit Jahren einer deutlichen Dynamik – so auch in Uedem. Diese hat zu einigen Veränderungen der Uedemer Einzelhandelslandschaft sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen geführt. Die Folge: Das Uedemer Einzelhandelskonzept musste aktualisiert werden. Dabei wurden, vergleichbar mit der Zielsetzung des vorhandenen Einzelhandelskonzeptes, unter anderem auch einzelhandelsspezifische Entwicklungserfordernisse und -grenzen hergeleitet und aufgezeigt. Somit ist in Uedem eine bedeutsame Grundlage geschaffen worden für

  • die zukünftige Steuerung und Entwicklung des Einzelhandels – und insbesondere des zentralen Versorgungsbereiches.
  • die Steuerung im Gewerbegebiet.

Gleichzeitig erhöht die Fortschreibung auch die Planungs- und Rechtssicherheit für zukünftige Entscheidungen und Verfahren sowohl auf kommunaler als auch auf privater Seite.

Im Interesse des vorhandenen Ortskerns kann hierdurch ein Ausschluss des Einzelhandels in bestimmten Bereichen von Uedem erfolgen. So sollen Leerstände im Ortskern verhindert und die Attraktivität und die Einzelhandelsfunktion des Ortskerns gestärkt werden.

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