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Bundestagswahl am 23.02.2025 – Wahlhelfer/innen gesucht

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Am 23. Februar 2025 findet die nächste Bundestagswahl statt. In der Gemeinde Uedem werden fünf Stimmbezirke gebildet, für die noch ehrenamtliche Wahlhelfer/innen (Mitglieder des Wahlvorstandes) gesucht werden. Es werden insgesamt 35 Mitgliederinnen und Mitglieder für diese Wahlvorstände benötigt. 

Mitglied des Wahlvorstandes können alle wahlberechtigten Uedemer Bürgerinnen und Bürger werden. Wahlberechtigt für die Bundestagswahl ist, wer am Wahltag

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (Deutsche im Sinne des Art. 116 Absatz1 GG),
  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland seinen Wohnsitz hat und nicht nach Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Aufgabe des Wahlvorstandes ist u. a. die Ausgabe der Stimmzettel und die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe. Um 18:00 Uhr ist der Wahlvorstand für die Auszählung der Stimmen verantwortlich. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen werden vom Wahlamt der Gemeinde Uedem ausreichend informiert und geschult. Für die Tätigkeit im Wahlvorstand wird eine Aufwandsentschädigung (Erfrischungsgeld) in Höhe von 50 Euro gezahlt. 

Wer Interesse hat, ein Ehrenamt in einem Wahlvorstand zu übernehmen, kann sich gerne ab sofort per E-Mail unter wahlen@uedem.de oder telefonisch unter 02825 88-62 oder 02825 88-93 beim Wahlbüro der Gemeinde Uedem melden. 

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich online über das Wahlhelferportal über die Internetseite der Gemeinde Uedem zu registrieren.

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