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Bildungs- und Teilhabepaket

Kinder und Jugendliche aus dem Kreis Kleve können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Gefördert werden alle Kinder und Jugendlichen, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII -also Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld -beziehen. Hinzu kommen Kinder von Eltern, die Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Kindergeldgesetz erhalten.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie auf der Seite des Kreises Kleve.

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