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Regelung zur Smartwatch
Sehr geehrte Eltern,
seit einiger Zeit kommen einige Kinder mit sogenannten Smartwatches zur Schule.
Es sind leistungsfähige elektronische Geräte, vergleichbar mit Smartphones. Sie
können Sprachaufnahmen oder Fotos bzw. Filmsequenzen aufnehmen, ohne dass
Beteiligte dies bemerken. Auch für Nachrichten oder Telefonate können die Geräte
genutzt werden. Eine derartige Nutzung stört das Schulleben und kann im
schlimmsten Fall unbewusst zu einer Straftat führen ( z.B. Datenschutz, Recht am
eigenen Bild, Urheberrecht).
Sollte Ihr Kind eine Smartwatch oder ein Smartphone besitzen, sorgen Sie bitte
dafür, dass diese Geräte ausgeschaltet in der Schultasche verbleiben oder – besser
noch – erst gar nicht in die Schule mitgenommen werden. Die Regelung gibt allen
Beteiligten Sicherheit (Kindern – Eltern – Lehrkräften – Mitarbeitenden der OGS) und
sorgt dafür, dass die Geräte nicht willkürlich genutzt werden. So verhindern Sie, dass
die Lehrkraft oder das Ganztagspersonal Ihr Kind auffordern muss, die Smartwatch
abzugeben und diese bis zum Schultagesende einzubehalten. Bedenken Sie auch,
dass die Schule für diese Geräte bei Beschädigung oder Verlust nicht haftet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Mit freundlichem Gruß
Ihre Schulleitung