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Haushaltsentwurf 2024
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 ist dem Rat in der Sitzung am 26.10.2023 durch Herrn Bürgermeister Rainer Weber gemäß § 80 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zugeleitet worden und durch den Kämmerer, Herrn Rüdiger Winkel, vorgestellt worden.
Die Haushaltsreden und die Präsentation sind den Downloads zu entnehmen.
Planwerte
Nach dem vorliegenden Planentwurf 2024 gelten folgende Eckwerte:
Ergebnishaushalt
Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbetrag von 2.488.396,79 € aus.
Finanzhaushalt
Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Finanzierungsunterdeckung aus laufender Verwaltungstätigkeit von -1.851.956 €.
Das Finanzierungssaldo aus Investitionstätigkeit beträgt -3.012.684 €.
Kredite
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionstätigkeiten erforderlich ist, wird auf 3.013.000 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 1.180.000 € festgesetzt.
Ausgleichsrücklage
Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals (Ausgleichsrücklage) aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 2.488.396,79 € festgesetzt.
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5.000.000 € festgesetzt.
Steuerhebesätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sollen beibehalten und wie folgt festgesetzt werden:
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- Grundsteuer A 254 v.H. (wie bisher)
- Grundsteuer B 493 v.H. (wie bisher)
- Gewerbesteuer 416 v.H. (wie bisher)