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Haushaltsentwurf 2024

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Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 ist dem Rat in der Sitzung am 26.10.2023 durch Herrn Bürgermeister Rainer Weber gemäß § 80 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zugeleitet worden und durch den Kämmerer, Herrn Rüdiger Winkel, vorgestellt worden.

Die Haushaltsreden und die Präsentation sind den Downloads zu entnehmen.

Planwerte

Nach dem vorliegenden Planentwurf 2024 gelten folgende Eckwerte:

Ergebnishaushalt

Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbetrag von 2.488.396,79 € aus.

Finanzhaushalt

Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Finanzierungsunterdeckung aus laufender Verwaltungstätigkeit von -1.851.956 €.

Das Finanzierungssaldo aus Investitionstätigkeit beträgt -3.012.684 €.

Kredite

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionstätigkeiten erforderlich ist, wird auf 3.013.000 € festgesetzt.

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 1.180.000 € festgesetzt.

Ausgleichsrücklage

Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals (Ausgleichsrücklage) aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 2.488.396,79 € festgesetzt.

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5.000.000 € festgesetzt.

Steuerhebesätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sollen beibehalten und wie folgt festgesetzt werden:

    • Grundsteuer A                            254 v.H. (wie bisher)
    • Grundsteuer B                            493 v.H. (wie bisher)
    • Gewerbesteuer                           416 v.H. (wie bisher)

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