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Haushaltsentwurf 2025
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 ist dem Rat in der Sitzung am 28.10.2024 durch Herrn Bürgermeister Rainer Weber gemäß § 80 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zugeleitet worden und durch den Kämmerer, Herrn Rüdiger Winkel, vorgestellt worden.
Die Haushaltsreden und die Präsentation sind den Downloads zu entnehmen.
Planwerte
Nach dem vorliegenden Planentwurf 2025 gelten folgende Eckwerte:
Ergebnishaushalt
Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbetrag von 2.361.123,36 € aus. Nach Abzug des globalen Minderaufwandes nach § 79 Absatz 3 Satz 1 GO NRW in Höhe von 2 Prozent der Summe der ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 541.776,75 € beträgt der noch verbleibende Fehlbetrag im Ergebnishaushalt insgesamt 1.819.346,61 €
Finanzhaushalt
Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Finanzierungsunterdeckung aus laufender Verwaltungstätigkeit von -1.801.046 €.
Das Finanzierungssaldo aus Investitionstätigkeit beträgt +2.099.236 €.
Kredite
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 350.000 € festgesetzt.
Ausgleichsrücklage
Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals (Ausgleichsrücklage) aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 1.819.346,61 € festgesetzt.
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5.000.000 € festgesetzt.
Steuerhebesätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sollen wie folgt festgesetzt werden:
- Grundsteuer A 443 v.H.
- Grundsteuer B 532 v.H.
- Gewerbesteuer 416 v.H.
Ratsbeschluss
Der Rat beschließt einstimmig, den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 zur Beratung an die Ausschüsse zu verweisen.