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Haushaltsentwurf 2025

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Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 ist dem Rat in der Sitzung am 28.10.2024 durch Herrn Bürgermeister Rainer Weber gemäß § 80 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zugeleitet worden und durch den Kämmerer, Herrn Rüdiger Winkel, vorgestellt worden.

Die Haushaltsreden und die Präsentation sind den Downloads zu entnehmen.

Planwerte

Nach dem vorliegenden Planentwurf 2025 gelten folgende Eckwerte:

Ergebnishaushalt

Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbetrag von 2.361.123,36 € aus. Nach Abzug des globalen Minderaufwandes nach § 79 Absatz 3 Satz 1 GO NRW in Höhe von 2 Prozent der Summe der ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 541.776,75 € beträgt der noch verbleibende Fehlbetrag im Ergebnishaushalt insgesamt 1.819.346,61 €

Finanzhaushalt

Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Finanzierungsunterdeckung aus laufender Verwaltungstätigkeit von -1.801.046 €.

Das Finanzierungssaldo aus Investitionstätigkeit beträgt +2.099.236 €.

Kredite

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 350.000 € festgesetzt.

Ausgleichsrücklage

Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals (Ausgleichsrücklage) aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 1.819.346,61 € festgesetzt.

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5.000.000 € festgesetzt.

Steuerhebesätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sollen wie folgt festgesetzt werden:

  • Grundsteuer A                            443 v.H.
  • Grundsteuer B                            532 v.H.
  • Gewerbesteuer                           416 v.H.

Ratsbeschluss

Der Rat beschließt einstimmig, den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 zur Beratung an die Ausschüsse zu verweisen.

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