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Kommunalwahl am 14.09.2025 - Wahlhelfer gesucht

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Am 14. September 2025 findet die nächste Kommunalwahl statt. In der Gemeinde Uedem werden zwölf Stimmbezirke gebildet, für die noch ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer (Mitglieder des Wahlvorstandes) gesucht werden. Es werden insgesamt 84 Mitglieder für diese Wahlvorstände benötigt. 

Mitglied des Wahlvorstandes können alle wahlberechtigten Uedemer Bürgerinnen und Bürger werden. Wahlberechtigt für die Kommunalwahl ist, wer am Wahltag

• die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (Deutsche im Sinne des Art. 116 Absatz1 GG) oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union,

• das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,

• mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.

Aufgabe des Wahlvorstandes ist u. a. die Ausgabe der Stimmzettel und die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe. Um 18:00 Uhr ist der Wahlvorstand für die Auszählung der Stimmen verantwortlich. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden vom Wahlamt der Gemeinde Uedem ausreichend informiert und geschult. Für die Tätigkeit im Wahlvorstand wird eine Aufwandsentschädigung (Erfrischungsgeld) in Höhe von 50 Euro gezahlt.

👉 Wer Interesse hat, ein Ehrenamt in einem Wahlvorstand zu übernehmen, kann sich gerne ab sofort per E-Mail unter wahlen@uedem.de oder telefonisch unter 02825 88-220 oder 02825 88-225 beim Wahlbüro der Gemeinde Uedem melden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich online über das Wahlhelferportal (www.uedem.de/wahlhelfer) über die Internetseite der Gemeinde Uedem zu registrieren.

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