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"Leuchttürme" im Kreis Kleve

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„Leuchttürme“ sorgen für Information und Hilfe im Falle eines Blackouts

Kreis Kleve und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden benennen Anlaufstellen für den flächendeckenden Notfall

Kreis Kleve – Der Kreis Kleve und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben im engen Schulterschluss erste Anlaufstellen für die Bürgerinnen und Bürger im Falle eines so genannten „Blackouts“ benannt. So wird ein großflächiger, länger andauernder, vollständiger Stromausfall benannt. Die entsprechenden Informationen hat der Kreis Kleve auf der Internetseite www.kreis-kleve.de/energiemangellage eingestellt. Dort finden sich für die meisten Städte und Gemeinden bereits Anlaufstellen. Der Kreis Kleve und die Kommunen werden wird die Auflistung stetig vervollständigen und ergänzen.

Die genannten Anlaufstellen sind keine dauerhaften Einrichtungen. Sie werden von den Städten und Gemeinden bei Bedarf im Falle eines flächendeckenden Notfalls besetzt. Der Kreis Kleve übernimmt eine koordinierende Rolle zur Erstellung diesbezüglicher Konzepte. Die konkrete Benennung und der Leistungsumfang liegen in Händen der Städte und Gemeinden. Eine mögliche Energiemangellage in diesem oder dem kommenden Winter ist Anlass, die Einrichtung solcher Anlaufstellen vor Ort zu empfehlen. Der Kreis Kleve und die Kommunen planen aber, diese generell im Krisenfall zu nutzen – nicht allein bei einem länger andauernden Ausfall des Stromnetzes.

Es empfiehlt sich, die Adressen der nächstgelegenen Anlaufstellen zu notieren, um sie im Falle eines Notfalls zur Hand zu haben. Dabei sollten sich Bürgerinnen und Bürger auch weitere Adressen der nächstgelegenen Punkte von Orten notieren, die sie regelmäßig aufsuchen - etwa Arbeitsplatz, Kita, nächste Verwandte, etc.. Unterschieden werden so genannte „Leuchttürme“, „Notfall-Infopunkte“ sowie „Notrufsstellen“.

  • Leuchttürme in den Städten und Gemeinden sind mit Notstrom versorgt. Sie dienen als zentrale Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger in Not oder mit Informationsbedarf. Zudem gibt es dort Informationen für die Bevölkerung. Darüber hinaus fungieren die Leuchttürme als Verbindungsstellen zwischen den hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern und den Einsatzstäben der Kommunen und des Kreises Kleve. Sie übernehmen auch die Funktion von Notrufstellen.
  • In der Rangfolge unterhalb der Leuchttürme sind so genannte „Notfall-Infopunkte“ in der Fläche eingerichtet. An diesen können sich die Bürgerinnen und Bürger informieren. Die personelle Besetzung und die Ausstattung sind jedoch nicht so umfangreich wie in den Leuchttürmen. Zum Teil erfolgt die Information auch ausschließlich über den Aushang in Bekanntmachungskästen o.ä.. Kommunen, die Leuchttürme in allen Ortschaften ausweisen, verzichten zum Teil auf die Benennung weiter Notfall-Infopunkte. Teilweise können an den Notfall-Infopunkten auch Notrufe abgesetzt werden. An Bekanntmachungskästen ist dies nicht möglich.
  • Im Falle eines Stromausfalls sind die Feuerwehrgerätehäuser in allen Ortschaften der Städte und Gemeinden als Notrufstellen besetzt. Dorthin kann sich die Bevölkerung wenden, um auch beim Ausfall der üblichen Kommunikationswege Notrufe an die Kreisleitstelle (Telefon 112) abzusetzen.

Wichtig: das System ist aufwachsend und wird – ebenso wie notwendige Informationen dazu – regional in den kommenden Wochen und Monaten ausgebaut und näher erläutert.

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