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Neue Regeln für Passbilder: Einführung des digitalen Lichtbilds zum 01.05.2025

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Ab dem 01.05.2025 werden zur Antragsstellung von Personalausweisen, Reisepässen und eID-Karten nur noch digital erstellte und medienbruchfrei weiterverarbeitete Lichtbilder im Antragsprozess akzeptiert. Wer somit ab dem 02. Mai 2025 ein Ausweisdokument bei der Gemeinde Uedem beantragt, kann keine ausgedruckten biometrischen Lichtbilder mehr mitbringen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen ausschließlich digital durch zertifizierte Anbieter übermittelte Passbilder im BürgerBüro verwendet werden. Diese fertigen die Fotografen in der näheren Umgebung an. Eine Standortsuche der Fotodienstleister finden Sie unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/. Außerdem gibt es die Möglichkeit die Lichtbilder in der Gemeindeverwaltung Uedem gegen eine Gebühr von 6,00 € erstellen zu lassen.

Die Änderung geht auf das „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ zurück, das Bundestag und Bundesrat bereits im Dezember 2020 beschlossen haben. Ab Mai 2025 treten die dort verankerten Regelungen zur digitalen Übermittlung von Passfotos in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, der Manipulation von Passbildern entgegenzuwirken und einen höheren Qualitätsstandard für Passbilder durchzusetzen.

👉 Bitte beachten Sie: Für Führerschein- und Fischereischeinangelegenheiten ist die Nutzung der digitalen Aufnahmesysteme aus systemtechnischen Gründen nicht möglich. Hierfür muss weiterhin ein ausgedrucktes, biometrisches Lichtbild eingereicht werden.

Bitte buchen Sie zur Antragstellung einen Termin über die Homepage unserer Gemeinde.

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