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Ausweispflicht Befreiung
Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Weiterführende Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
http://www.personalausweisportal.de
Benötigte Formulare
Kontakt
- BürgerBüro
E-Mail: buergerbuero@uedem.de
Telefon: +49 2825 88-0