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Bauantrag
Grundsätzlich bedarf die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage einer Baugenehmigung. Zuständig für die Prüfung der Bauanträge ist der Kreis Kleve als Baugenehmigungsbehörde. Die Gemeinde Uedem wird im Verfahren um Stellungnahme gebeten. Bauanträge sind dreifach bei der Gemeinde Uedem oder dem Kreis Kleve einzureichen.
Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
- formeller Bauantrag
- Lageplan
- Übersichtsplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Berechnung der Grundflächen und Geschossflächenzahl, des umbauten Raumes und der Nutz- und Wohnflächen
- Nachweis der erforderlichen Stellplätze
- bautechnische Nachweise (Standsicherheitsnachweis, Wärme- und Schallschutznachweis)
Welche Bauvorlagen im Einzelfall einzureichen sind, können Sie gerne erfragen.
Nach einer Vorprüfung werden die Unterlagen dann an den Kreis Kleve weitergeleitet.
Ausgenommen hiervon sind die in § 63 BauO NRW freigestellten Vorhaben.