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Berichtigung von Personenstandseinträgen
Das Standesamt berichtigt bereits beurkundete Personenstandsfälle selbst oder auf Anweisung des Amtsgerichts Kleve, auch auf Antrag von Beteiligten.
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Das Standesamt berichtigt bereits beurkundete Personenstandsfälle selbst oder auf Anweisung des Amtsgerichts Kleve, auch auf Antrag von Beteiligten.