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Ehe- und Altersjubiläen

Der Bürgermeister beziehungsweise einer seiner zwei stellvertretenden Personen möchten es nicht versäumen, den Bürgern persönlich die Glückwünsche anlässlich ihrer Ehe- und Altersjubiläen zu überbringen.

Gratuliert wird aus Anlass des

50. Ehejubiläums (Goldene Hochzeit)
60. Ehejubiläums (Diamantene Hochzeit)
65. Ehejubiläums (Eiserne Hochzeit)
70. Ehejubiläums (Gnadenhochzeit)
75. Ehejubiläums (Kronjuwelenhochzeit)
80. Ehejubiläums (Eichenhochzeit)
und zur Vollendung des 80. und 85. Lebensjahres sowie ab dem 90. Geburtstag bei jedem weiteren Lebensjahr.

Als Geschenk wird ein Gutschein überreicht, der in allen Einzelhandelsgeschäften und gastronomischen Betrieben in der Gemeinde Uedem eingelöst werden kann.

Bei Ehejubiläen sowie den genannten Geburtstagen wird bei den Bürgerinnen und Bürgern angefragt, ob sie mit einem Besuch zu ihrem Ehrentag einverstanden sind. Auf Wunsch wird auch die Presse informiert.

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