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Eheschließungen - Anmeldung

Seit dem 01.07.1998 ersetzt in Deutschland die Anmeldung zur Eheschließung das früher übliche und traditionelle Aufgebot. Im Unterschied zu früher wird nun die Heiratsabsicht aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr eine Woche lang öffentlich ausgehängt.

Die Anmeldung der Eheschließung muss am Wohnort einer der beiden Partner erfolgen, egal ob es sich um den Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt. Auch bei einer Trauung in einer anderen Stadt müssen Sie trotzdem die Eheschließung am Heimatort anmelden.

Es wird empfohlen, dass zunächst einer der Eheschließenden mit dem Standesamt abstimmt, welche Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung im Einzelfall benötigt werden. Anschließend wird ein Termin für die Anmeldung zur Eheschließung vereinbart. Zu diesem Termin sollten nach Möglichkeit beide Partner zum Standesamt kommen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass ein Partner eine Vollmacht erteilt und sich vertreten lässt. Der Vordruck für die Vollmacht wird unten auf dieser Seite bereitgestellt.

Bei der Anmeldung der Eheschließung kann auch gleich der Eheschließungstermin vereinbart werden. Dieser Termin muss innerhalb der folgenden sechs Monate liegen, denn nur so lange hat die Anmeldung Gültigkeit.

Dokumente für die Eheschließung

An dieser Stelle können nur die Dokumente für den Standardfall benannt werden. Dieser liegt vor, wenn beide Partner volljährig und deutsche Staatsangehörige sind, noch nicht verheiratet waren und keine Kinder haben.

In diesem Fall benötigen Sie:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
  • falls Sie nicht in Uedem wohnen, eine erweiterte Meldebescheinigung der für Sie zuständigen Bürgerservicestelle (eine einfache Meldebescheinigung reicht nicht)
  • den Nachweis der Abstammung durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister, diese erhalten Sie in jedem Fall bei Ihrem Geburtsstandesamt (für den Fall, dass Sie in Uedem geboren sind, brauchen Sie diese Unterlagen nicht zu besorgen, da diese Personenstandsbücher beim hiesigen Standesamt geführt werden)

Sollten Sie nicht zu diesem Personenkreis gehören, empfehlen wir Ihnen ein persönliches Gespräch mit dem Standesamt, um eine schriftliche Auflistung der zu besorgenden Unterlagen zu erhalten.

Sollten Sie für eine Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, so setzen Sie sich bitte persönlich mit dem Standesamt in Verbindung.

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