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Ehrenamtskarte NRW
Die nordrhein-westfälische Landesregierung führte zusammen mit Städten, Kreisen und Gemeinden des Landes vor über 10 Jahren eine landesweit gültige Ehrenamtskarte ein. Die Ehrenamtskarte ist Ausdruck der Wertschätzung für den großen ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürger und verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen. Menschen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können mit der Karte die Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt nutzen.
In Anerkennung dieses Engagements hat der Rat der Gemeinde Uedem daher im November 2022 beschlossen, die Ehrenamtskarte in der Gemeinde Uedem zum 01.01.2024 einzuführen.
Zusätzlich zur Ehrenamtskarte NRW führte das Land eine unbegrenzt gültige Jubiläums-Ehrenamtskarte für langjähriges ehrenamtliches Engagement ein. Diese wurde in der Gemeinde Uedem zum 01.09.2024 eingeführt.
Häufige Fragen
Wer erhält die Ehrenamtskarte?
Ehrenamtskarte:
Die Ehrenamtskarte NRW wird an Menschen ausgegeben, die sich in überdurchschnittlichem Maße im Gemeindewesen engagieren. Die Karte kann beantragen, wer sich nachweislich mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und das seit mindestens einem Jahr. Das gilt auch, wenn der geforderte Stundensatz durch den ehrenamtlichen Einsatz bei mehreren Organisationen/ Vereinen erfüllt wird. Mit dem Einsatz darf keine pauschale Aufwandsentschädigung verbunden sein, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht. Der Nachweis über Art und Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt über die Organisation bzw. den Verein.
Jubiläums-Ehrenamtskarte:
Die Jubiläums-Ehrenamtskarte ist eine besondere Ergänzung der bestehenden Ehrenamtskarte. Sie ist gedacht für langjährig Engagierte, die die wöchentlich geforderte Anzahl von fünf Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit nicht oder nicht mehr erbringen. Die Karte kann beantragen, wer seinen Wohnort in der Gemeinde Uedem hat und sich nachweislich mindestens 25 Jahre ehrenamtlich engagiert. Mit dem Einsatz darf keine pauschale Aufwandsentschädigung verbunden sein, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht. Die Bestätigung zur Erfüllung der Voraussetzungen erfolgt in der Regel durch die Verantwortlichen der Vereine/Organisationen. Sollte dies nicht möglich sein, da das Ehrenamt schon länger zurückliegt und die Organisation ggf. keine Unterlagen mehr hat, reicht auch die Bestätigung der ehrenamtlichen Person selbst. Die Karte selbst hat eine lebenslange Gültigkeit, so dass keine Verlängerung oder Neubeantragung nötig ist.
Welche Vergünstigungen sind mit der Ehrenamtskarte verbunden?
Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte/ Jubiläums-Ehrenamtskarte können in allen teilnehmenden Kommunen in NRW zahlreiche attraktive Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören reduzierte Eintrittspreise für Museen, Schwimmbäder und andere öffentliche Freizeiteinrichtungen sowie Vergünstigungen bei Volkshochschulkursen, in Kinos, in Theatern usw.
Eine Auflistung, welche konkreten Vergünstigungen geboten werden, finden Sie hier: https://www.engagiert-in-nrw.de/ehrensache
Wie beantrage ich die Ehrenamtskarte und wie lange ist sie gültig?
Ehrenamtskarte:
Beantragung: Für die Beantragung ist der im Downloadbereich bereitgestellte Bewerbungsbogen auszufüllen. Der Antrag muss von der Organisation oder Einrichtung unterschrieben werden, für die man ehrenamtlich tätig ist. Ist man an verschiedenen Stellen aktiv, muss für jedes Engagement ein Bogen ausgefüllt und eingereicht werden. Die Karte wird nach entsprechender Prüfung durch die Gemeindeverwaltung Uedem ausgestellt. Eine Antragstellung ist ganzjährig möglich.
Eine weitere Möglichkeit ist die Beantragung per App. Dazu ist die App "Ehrenamtskarte NRW" herunterzuladen und einen entsprechenden Antrag dort einzureichen. Sie ist geeignet für Smartphone und Tablet (Android-Version). Sie kann kostenlos über den Google Play Store oder im Apple App-Store installiert werden. Mit ihr können jederzeit die zahlreichen Vergünstigungen von öffentlichen, gemeinnützigen und auch privaten Anbieter/innen durch Lokalisierung des eigenen Standortes mobil abgerufen und auf einer Navigationskarte der Weg dorthin angezeigt werden.
Gültigkeit: Die Ehrenamtskarte ist landesweit (NRW) gültig und hat eine begrenzte Laufzeit von zwei Jahren. Sie gilt in Verbindung mit Ihrem Personalausweis. Die Laufzeit ist auf der Karte ersichtlich. Nach Ablauf ist ein erneuter Antrag möglich.
Jubiläums-Ehrenamtskarte:
Beantragung: Für die Beantragung ist der im Downloadbereich bereitgestellte Bewerbungsbogen auszufüllen. Der Antrag muss von der Organisation oder Einrichtung unterschrieben werden, für die man ehrenamtlich tätig ist. Es sind alle Organisationen mit den genauen Zeiträumen aufzulisten. Die Karte wird nach entsprechender Prüfung durch die Gemeindeverwaltung Uedem ausgestellt. Eine Antragstellung ist ganzjährig möglich.
Gültigkeit: Die Jubiläums-Ehrenamtskarte ist landesweit (NRW) gültig und hat eine lebenslange Gültigkeit. Sie gilt in Verbindung mit Ihrem Personalausweis.
Was kostet die Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtskarte/ Jubiläums-Ehrenamtskarte wird von den Kommunen kostenlos an die Engagierten ausgegeben. Sie ist eine Würdigung all jener, die einen beachtlichen Teil ihrer Zeit und Kraft ehrenamtlich für unsere Gesellschaft einsetzen und so zum Gemeinwohl beitragen. Die Ehrenamtskarte ist für die Inhaberinnen und Inhaber mit einem praktischen Nutzen verbunden.
Wie werde ich Vergünstigungsgeber/In?
Sie möchten Vergünstigungspartner/in für die Ehrenamtskarte NRW werden und eine Vergünstigung oder ein besonderes Dankeschön anbieten? Dann reichen Sie das im Downloadbereich bereitgestellte Formular ausgefüllt ein oder nehmen unmittelbar Kontakt mit uns auf. Die Beteiligung ist - abgesehen von der Vergünstigung - kostenlos. Ein Ausstieg ist jederzeit möglich. Die Ehrenamtskarte dient als Marketinginstrument, das für positive Kommunikation sorgt.
Die Vergünstigungspartner/innen werden auf der Internetseite des Landes NRW ausgewiesen.