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Einstiegsgeld (§ 16b SGB II)

Das Jobcenter Kreis Kleve unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Tätigkeit mit einem Einstiegsgeld.

Ziel der Förderung ist es, die Hilfebedürftigkeit zu überwinden und potenzielle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer langfristig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Das Einstiegsgeld wird, sofern die Erwerbstätigkeit für diesen Zeitraum besteht, für höchstens 24 Monate erbracht. Dauer und Höhe der Förderung werden dabei individuell berechnet. Der Antrag auf Einstiegsgeld ist vor Arbeitsaufnahme beispielsweise über diesen Online-Antrag zu stellen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

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