Inhalt
Fischereischein
Ein Jugendfischereischein kann ab dem zehnten Lebensjahr beantragt werden. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Zur Ausübung der Fischerei bedarf es jedoch der Begleitung eines Inhabers mit Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines. Die persönliche Vorsprache des Jugendlichen und eines Erziehungsberechtigten sind erforderlich.
Einen Jahres- oder Fünfjahresfischereischein können Personen beantragen, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt haben.
Kosten
- Jugendfischereischein: 8,00 €
- Jahresfischereischein: 16,00 €
- Fünfjahresfischereischein: 48,00 €
Erforderliche Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument
- Nachweis über Fähigkeit
- biometrisches Lichtbild / Passfoto (nicht älter als sechs Monate)
Kontakt
- E-MailTelefon