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Grundsteuer
Es gibt zwei Grundsteuerarten. Zum einen die Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke. Zum anderen die Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke. Die aktuellen Hebesätze finden Sie unter Steuern und Abgaben.
Maßgebend für die zu zahlende Grundsteuer ist der Grundsteuermessbetrag. Dieser wird den Kommunen vom Finanzamt mitgeteilt. Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt aus Einheitswert und Wirtschaftswert ermittelt.
Um die genaue Höhe der zu zahlenden Grundsteuer zu bestimmen, multipliziert die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz.
Die Rechtsgrundlage für die Erhebung ist unter anderem das Grundsteuergesetz (GrStG).
Kontakt
- Marco Lübeck
E-Mail: marco.luebeck@uedem.de
Telefon: +49 2825 88-65