Inhalt
Hilfe zum Lebensunterhalt
Drittes Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
Personen, die in wirtschaftlicher Not sind oder in Not zu geraten drohen, haben Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, sofern sie sich nicht aus eigenen Mitteln, wie z.B. Einkommen und Vermögen, selbst helfen können.
Der notwendige Lebensunterhalt umfasst "insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens". Zu letzteren gehören "in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben."
Sozialhilfe stellt eine nachrangige Leistung dar. Vor einer Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen müssen Betroffene sämtliche andere Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten in Anspruch nehmen.
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben Personen:
- mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland,
- die nicht leistungsberechtigt nach den Bestimmungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) sind oder
- Frührentner und Personen, welche eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung erhalten oder
- Minderjährige unter 15 Jahren, welche nicht mit mindestens einem Elternteil zusammenleben,
- wenn sie sich nicht aus eigenen Mitteln, wie zum Beispiel Einkommen und Vermögen selbst helfen können.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, ist abhängig von:
- der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder (Bedarfsgemeinschaft),
- etwaigen Mehrbedarfszuschlägen,
- der Höhe der Kosten der Unterkunft (Miete und Heizung),
- der Höhe der Kosten für die Krankenversicherung,
- der Höhe des Familieneinkommens und der vorhandenen Vermögenswerte.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung
Einkommensnachweise, wie z.B.:
Rentenbescheid, Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung, Krankengeldnachweis, Wohngeldbescheid, Kindergeldnachweis, Einkommens- oder Lohnsteuerbescheid, Nachweis über Unterhaltszahlungen
Nachweise über Belastungen, wie z.B.:
Mietvertrag oder Hauslasten, Nebenkostenabrechnung (Heiz- und Betriebskosten), Versicherungsbeiträge
Sonstiges wie z.B.:
Personalausweis, Schwerbehindertenausweis, Kontoauszüge der letzten sechs Monate, Sparbücher, Nachweis bei vorhandenem KFZ (KFZ-Schein, Versicherungsnachweis), Nachweis über sonstiges Vermögen oder Vermögenswerte Ansprüche, z.B. aus Übertrags Verträgen, Rückkaufwerte von Lebensversicherungen...
Bei Trennung oder Scheidung z.B.:
Schriftwechsel in der Trennungs- und Unterhaltsangelegenheit, Scheidungsurteil oder Vergleich über Unterhalt