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Hundehaltung Abmeldung
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes. Sie sind auch verpflichtet, der Behörde zu melden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse an einem solchen Hund ändern (Abmeldung), also wenn
Für folgende Hunde ist eine Haltungserlaubnis und damit auch eine Abmeldung erforderlich:
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Voraussetzungen
Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.
Fristen
Sobald der Hund gestorben ist beziehungsweise nicht mehr im Eigentum oder Besitz des Erlaubnisinhabers steht, ist dies der Behörde anzuzeigen (Abmeldung).
Prozess
Bitte füllen Sie das unten stehenden Onlineformular aus. Alternativ können Sie einen Termin im BürgerBüro buchen. |
Benötigte Formulare
Kontakt
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