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Kinderreisepass

Seit dem 01.01.2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.

Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.

Ausweise von Säuglingen und Kleinkindern werden mit einer sechsjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt werden.

Allgemein gilt für Sie, dass das Gesicht von Säuglingen und Kleinstkindern sich rasch verändern kann, sodass mitunter nach relativ kurzer Zeit bereit von einem "neuen" Aussehen gesprochen werden kann. Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum ist dabei unerheblich. Ein neues Ausweisdokument mit aktuellem Passbild ist zu beantragen.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie hier: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/01/2024-kein-kinderreisepass.html

 

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