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Reisepass

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass aufgrund erhöhter Anfragen vor Urlaubs- und Ferienzeiten, die Druck- und Bearbeitungszeiten bei der Bundesdruckerei bis zu 8 Wochen dauern können.

Wer als Deutscher ins außereuropäische Ausland verreisen will, benötigt einen gültigen Reisepass. Bitte beachten Sie, dass sich Einreisebestimmungen der Länder jederzeit ändern können. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die jeweiligen Konsulate oder ihr Reisebüro. Informationen zu Einreisebestimmungen finden Sie auch auf der Internetseite des Auswärtigen Amts unter www.auswaertiges-amt.de.

Ab dem 01. März 2017 gibt es den neuen Reisepass der dritten Generation, der neben den Fingerabdrücken im Chip des Reisepasses und dem digitalen Lichtbild weitere neue Sicherheitsmerkmale und ein neues, modernes Sicherheitsdesign enthält. Die Fingerabdrücke werden elektronisch mit einem Scanner erfasst. Eine zentrale Speicherung der Fingerabdruckdaten findet nicht statt. Bei Kindern unter sechs Jahren oder wenn dauerhafte medizinische Gründe vorliegen, werden keine Fingerabdrücke erhoben. Nähere Informationen finden Sie auch unter www.epass.de.

Die antragsstellende Person (auch eine minderjährige Person) muss immer bei Beantragung anwesend sein!

Bis zum 18. Lebensjahr muss das Einverständnis beider Personensorgeberechtigten beziehungsweise die gerichtliche Sorgerechtsregelung vorliegen.

Falls es einmal eilig sein sollte, kommt die Beantragung eines Expresspasses in Betracht. In begründeten Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Reisepass zur sofortigen Mitnahme ausgestellt werden.

Für Vielreisende kann ein 48-Seiten-Pass ausgestellt werden.

Bei der Abholung des Reisepasses können Sie sich durch eine Vollmacht vertreten lassen.

Kosten

  • unter 24 Jahren: 37,50 €
  • über 24 Jahren: 70,00 €
  • Reisepass-Express unter 24 Jahren: 69,50 €
  • Reisepass-Express über 24 Jahren: 102,00 €
  • Reisepass vorläufig: 26,00 €

Fristen

Geltungsdauer: für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
 

Besonderheiten

Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.

Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden, enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

Weiterführende Informationen

Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

Erforderliche Unterlagen

  • biometrisches Lichtbild / Passfoto (nicht älter als sechs Monate)
  • alter Reisepass oder Personalausweis
  • Geburtsurkunde (wenn alter Reisepass oder Personalausweis nicht in Uedem ausgestellt wurde))

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