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Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Er ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, wie:

  • besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz,
  • Anspruch auf Zusatzurlaub,
  • Vergünstigungen bei der Einkommensteuer und
  • vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung mit Bus und Bahn.

Er gibt den Grad der Behinderung und gesundheitliche Merkmale an.
Diese Merkmale sind:

  • aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H - hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
  • Bl - blind
  • Gl - gehörlos
  • RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
  • Kl. - berechtigt zur Nutzung der ersten Klasse in Eisenbahnen mit Fahrkarten für die Zweite Klasse oder innerhalb des persönlichen Streckenverzeichnisses (nur bei Versorgungsempfängern nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz)
  • B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • G - erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr

Der Ausweis hat die Farben grün und orange. Für Schwerbehinderte ab einem Alter von zehn Jahren ist ein Lichtbild in Passbildgröße erforderlich.

Abgelaufene Schwerbehindertenausweise mit freiem Verlängerungsfeld können im BürgerBüro der Gemeinde Uedem verlängert werden. Anträge auf Erstausstellung/Änderung sind an der Infozentrale und im BürgerBüro erhältlich.

Nähere Informationen erhalten Sie beim Kreis Kleve.

Voraussetzungen

Um einen Schwerbehindertenausweis beantragen zu können, muss der Grad der Behinderung mindestens 50 betragen.

Fristen

Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.
 

Besonderheiten

Müssen Sie Ihre Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen, so reicht es aus, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.

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