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Sterbefälle

Der Sterbefall ist spätestens am dritten dem Todestag folgenden Werktag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.

Anzeigepflichtig ist in nachstehender Reihenfolge:

  1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
  2. diejenige Person, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
  3. jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder über den Sterbefall informiert ist.

In der Regel werden Sterbefälle von den Angehörigen an einen Bestatter übergeben, der alle Formalitäten beim Standesamt erledigt.

Bei der Anzeige eines Sterbefalles sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. der Totenschein
  2. eine ausgefüllte Sterbefallanzeige
  3. eine erweiterte Meldebescheinigung des Verstorbenen
  4. eine aktuelle Eheurkunde oder eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  5. bei Ledigen eine aktuelle Geburtsurkunde oder eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  6. bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich der Reisepass

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