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Urkunden - Urkundenportal
Das Standesamt führt:
Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten-, und Sterberegister
Aus diesen Personenstandsregistern können folgende Urkunden ausgestellt werden:
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Sterbeurkunden
- internationale Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden.
Eine Personenstandsurkunde kann nur das Standesamt ausstellen, das das betreffende Personenstandsregister führt.
Eine Urkunde beziehungsweise eine Auskunft aus den Personenstandsregistern darf gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur Personen erteilt werden, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen haben ein rechtliches Interesse glaubhaft zu machen.
Beim Geburten- oder Sterberegister reicht es aus, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, sie Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen sind.
Anträge können Personen über 16 Jahre stellen.
Gebühren:
- Urkunden werden unter anderem für Zwecke der Sozialversicherung (zum Beispiel Rentenversicherung) gebührenfrei ausgestellt
- für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister, dem Lebenspartnerschaftsregister, dem Geburtenregister, dem Sterberegister: 10,00 Euro
- für die Erteilung einer sonstigen Personenstandsurkunde: 10,00 Euro
- für ein zweites und jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: die Hälfte der Gebühren
- für die Erteilung einer Auskunft aus den Personenstandsregistern: 6,00 Euro
- Auskunft aus einer Sammelakte oder Einsicht in eine Sammelakte: 8,00 Euro
- für das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn hierfür entweder Datum oder Standesamtsbezirk oder sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können und somit ein besonderer Arbeitsaufwand entsteht: 17,00 bis 66,00 Euro
Die Urkunden können beim Standesamt online über untenstehende Links, persönlich oder schriftlich angefordert werden. Bei allen drei Optionen ist eine Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.
Bei schriftlichen Anforderungen bedarf es der Mitteilung des jeweiligen Ereignisdatums sowie des vollständigen Namens der bezugnehmenden Person.
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