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Vorbescheid
Vor Einreichung eines Bauantrages kann in Form eines Vorbescheides abgeklärt werden, ob das geplante Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Hierzu ist ein Lageplan sowie eine Beschreibung des Vorhabens bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Wie auch bei der Einreichung eines Bauantrages wird der Antrag durch die Gemeindeverwaltung vorgeprüft, und anschließend an den Kreis Kleve als Baugenehmigungsbehörde weitergeleitet.