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Wohnberechtigungsschein

Zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung) benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.

Ein Wohnberechtigungsschein kann allgemein oder gezielt für eine bestimmte Wohnung erteilt werden. Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein ist nur in Nordrhein-Westfalen gültig. Er dient zur Wohnungssuche. Die Gültigkeit ist auf ein Jahr befristet.

Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines hängt vom Einkommen des Wohnungssuchenden und den Einkommen der mit ihm in einem Haushalt lebenden Personen ab. Einkommensnachweise sind dem Antrag beizufügen.

Der Antrag kann bei der Gemeinde Uedem eingereicht werden oder direkt beim Kreis Kleve gestellt werden.

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