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Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende
Hinweis: Am 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II abgelöst. In einigen Anträgen und Formularen finden sich vorübergehend veraltete Begriffe und / oder Inhalte. Diese Anträge und Formulare werden sobald als möglich aktualisiert.
Allgemeines
Seit dem 1. Januar 2005 hat sich die soziale Gesetzgebung grundlegend geändert. Die frühere Arbeitslosenhilfe wurde zum 31. Dezember 2004 eingestellt und mit der Sozialhilfe für Erwerbsfähige zum allgemein bekannten Hartz IV-Gesetz zusammengeführt. Die gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Arbeitslosengeld II ist das Sozialgesetzbuch, II. Buch oder kurz SGB II genannt. Im Rahmen der sogenannten Experimentierklausel wurde im § 6a SGB II festgelegt, dass neben der Bundesarbeitsverwaltung auch 63 Landkreise und sechs kreisfreie Städte als Optionskommunen für die Dauer von zunächst sechs Jahren in eigener Trägerschaft zugelassen wurden. Hierzu gehört auch der Kreis Kleve, der wiederum diese Aufgabe an die kreisangehörigen Kommunen übertragen hat.
Bemessung
Das Arbeitslosengeld II ist, im Gegensatz zum Arbeitslosengeld I, bedarfsorientiert. Grundsätzliche Voraussetzung ist nicht unbedingt vorliegende Arbeitslosigkeit. Arbeitslosengeld II wird auch ergänzend zu einem nicht bedarfsdeckenden Erwerbseinkommen oder Arbeitslosengeld I gewährt.
Personenkreis
Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen, die
- das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze zum Bezug einer Altersrente noch nicht erreicht haben,
- erwerbsfähig sind,
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Hilfebedürftige).
Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Keine Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen, die zum Beispiel:
- Vermögen haben, das die gesetzlichen Vermögensgrenzen übersteigt,
- sich ohne vorherige Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten,
- als Auszubildende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder nach dem §§ 60-62 SGB III zumindest dem Grunde nach förderungsfähig sind oder
- Altersrente nach dem SGB VI beziehen oder erwerbsgemindert sind.
Diese Personen haben bei
- dauerhafter voller Erwerbsminderung Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- befristeter voller Erwerbsminderung Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt,
sofern jeweils die Voraussetzungen zum Bezug erfüllt sind.
Arbeitslosengeld II wird auf Antrag gewährt. Antragsformulare erhalten Sie über die untenstehenden Links.
Termine können Sie bequem online über die Online-Terminvereinbarung buchen.
Buchstaben B bis I
Name: Elisabeth van Fürden
E-Mail: elisabeth.vanfuerden@uedem.de
Telefon: +49 2825 88-71
Weiterführende Informationen
Was das Jobcenter für Sie tun kann, erfahren Sie hier in dem Erklärvideo des Kreise Kleve
https://www.kreis-kleve.de/de/fachbereich4/jobcenter/
Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-algii_ba015397.pdf
https://www.arbeitsagentur.de/datei/grundsicherung-einfach-erklaer_ba021963.pdf